Die
Kosten
Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten, können Sie
direkt mit einem Psychotherapeuten
Kontakt aufnehmen.
Die Kosten der Behandlung werden bei kassenärztlich zugelassenen
Psychotherapeuten von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beziehungsweise
der Beihilfe getragen, sofern die Psychotherapie indiziert ist. Zur Zeit werden
folgende Therapieverfahren übernommen: analytische Psychotherapie,
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die in dieser Praxis angebotene
Verhaltenstherapie.
Versichertenkarte und Praxisgebühr
Sofern Sie gesetzlich versichert sind und die Behandlung von der Krankenkasse
getragen wird, ist zu Beginn und in jedem Behandlungsquartal (Vierteljahr) die
Vorlage der Versichertenkarte notwendig. Zusätzlich sind entweder die vom Gesetzgeber
vorgeschriebene sogenannte Praxisgebühr von 10,- € oder eine Bescheinigung über
Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse mitzubringen (betrifft nur Patienten ab 18 Jahren).
Alternativ können Sie sich auch vom Arzt, bei dem Sie die Praxisgebühr im
gleichen Quartal schon entrichtet haben, einen Beleg ausstellen lassen.
Informationen dazu: www.die-gesundheitsreform.de