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Die ersten Gesprächstermine
Zunächst vereinbaren wir telefonisch ein
Erstgespräch. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Sie haben die
Möglichkeit, vor Therapiebeginn bis zu fünf Probestunden (sogenannte
probatorische Sitzungen) durchzuführen.
Es ist auch möglich, bei mehreren Therapeuten Probesitzungen zu absolvieren.
Für Sie ist sicher in dieser Phase wichtig, sich darüber klar zu werden, ob Sie
sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Psychotherapeuten
vorstellen können.
In dieser probatorischen Phase werden neben dem Anlass für die Therapie Ziele
und Erwartungen besprochen, und es wird eine sogenannte Anamnese - Krankheitsvorgeschichte - erhoben. Dabei
kommen auch Verfahren der psychologischen Diagnostik zur Anwendung.
Parallel dazu wird bei Ihrem Hausarzt, Psychiater o.ä. ein sogenannter
Konsiliarbericht angefordert. Darin ergänzt der Arzt Informationen über Ihren
körperlichen Zustand.
Danach wird bei der jeweiligen Krankenkasse bzw. Beihilfestelle die
Kostenübernahme der Psychotherapie beantragt, in der Regel zunächst für 25
Sitzungen (Kurzzeittherapie). Wartezeiten bis zum Beginn einer Psychotherapie
sind allerdings leider oft nicht zu vermeiden.
Im Verlauf der Therapie kann entschieden werden, ob das Stundenkontingent
ausreicht, ob die Therapie schon vorher beendet werden kann oder noch
verlängert werden soll.
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