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                                                                          Die Kosten

Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten, können Sie direkt mit einem  Psychotherapeuten Kontakt aufnehmen.

Die Kosten der Behandlung werden bei kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beziehungsweise der Beihilfe getragen, sofern die Psychotherapie indiziert ist. Zur Zeit werden folgende Therapieverfahren übernommen: analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die in dieser Praxis angebotene Verhaltenstherapie.

                                                      Versichertenkarte und Praxisgebühr

Sofern Sie gesetzlich versichert sind und die Behandlung von der Krankenkasse getragen wird, ist zu Beginn und in jedem Behandlungsquartal (Vierteljahr) die Vorlage der Versichertenkarte notwendig. Zusätzlich sind entweder die vom Gesetzgeber vorgeschriebene sogenannte Praxisgebühr von 10,- € oder eine Bescheinigung über Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse mitzubringen (betrifft  nur Patienten  ab 18 Jahren).

Alternativ können Sie sich auch vom Arzt, bei dem Sie die Praxisgebühr im gleichen Quartal schon entrichtet haben, einen Beleg ausstellen lassen. Informationen dazu: 
www.die-gesundheitsreform.de